Dispokredit

Der Dispokredit

Der Dispokredit, auch Dispositionskredit, ist eine, von Banken auf Privatkonten eingeräumter Überziehungskredit. Wenn es keine anderen Vereinbarungen gibt, muss ein Girokonto für den Zahlungsverkehr gedeckt sein. Wer Überweisungen oder Barabhebungen tätigt, ohne Guthaben auf dem Girokonto zu haben, überzieht sein Konto. Diese Überziehung nennt man ‚geduldete‘ Überziehung, und sie zieht oft hohe Zinsbelastungen nach sich.

Der Dispokredit ist ein unbefristeter Kontokorrentkredit, der dem Kontoinhaber erlaubt, auch ohne Guthaben Verfügungen zu tätigen. Somit ist er ein Darlehen im Sinne des BGB. Die folgenden Bedingungen muss das Kreditinstitut dem Kontoinhaber mitteilen:

Der Dispokredit kann dem Kontoinhaber auf zwei Arten gewährt werden. Eine Art ist die ‚einseitige Willenserklärung‘ der Bank. In dem Fall erscheint die Einräumung eines Kreditrahmens als Mitteilung auf dem Kontoauszug oder wird dem Kunden in einem Brief mitgeteilt. Nimmt der Kunde den Dispokredit in Anspruch, gilt die Willenserklärung als angenommen und somit beidseitig. Eine andere Möglichkeit ist die Beantragung des Dispositionskredits durch den Kunden. Ein Darlehensvertrag gemäß dem BGB kommt in beiden Fällen erst dann zustande, wenn der Kunde über den Kredit verfügt. Die Bank kann auch einen nachträglichen Dispokredit einräumen, wenn der Kunde sein Konto bereits überzogen hat, was den Kunden meist vor hohen Überziehungszinsen bewahrt! Unser kostenloser Dispokredit Vergleich hilft Ihnen, schnell und unverbindlich die Konditionen der Kreditinstitute zu vergleichen und den für Sie geeigneten Dispokredit zu finden!

Die Bedingungen des Dispokredits

Die Bank gewährt dem Kunden eine Kreditlinie, innerhalb der er sein Konto überziehen kann. Die Voraussetzung für diesen Kreditrahmen ist, dass der Kunde regelmäßige Zahlungseingänge auf seinem Konto verbuchen kann. In den meisten Fällen wird die Höhe des Dispokredits so bemessen, dass sie dem zwei- bis dreifachen Wert der monatlichen Eingänge enstpricht. Die Geldeingänge auf dem Konto werden von der Bank auch als Sicherheiten festgelegt, da ein Dispokredit in der Regel keine weiteren Sicherheiten braucht. Man sollte als Kreditnehmer darauf achten, den Kredit nie so weit auszunutzen, dass man ihn nicht innerhalb zwei Monaten ausgleichen kann. Wer seinen Dispo zu weit belastet, landet schnell in der Schuldenfalle! Vergleichen Sie beim Vergleich der kostenlosen Dispokredite darum unbedingt auch die Zinsen, und die Zinsen, die bei Überziehung des Dispokredits fällig werden! Wer seinen Dispokredit nutzt, muss dafür Sollzinsen zahlen, wer auch seinen Dispokredit überzieht, zahlt hohe Überziehungszinsen. Die Zinsen werden dem Kontoinhaber durch die Bank auf dem laufenden Konto belastet, belasten also weiter den Dispokreditrahmen. Die Zinsen für den Dispokredit fallen nur dann an, wenn der Dispo wirklich genutzt wird. Er kann ohne Abrufnachricht ausgereizt werden und auch ohne Ankündigung an die Bank wieder ausgeglichen werden. Da für Dispositionskredite relativ hohe Zinsen anfallen, sollte man im Falle einer Überschuldung auf einen zinsgünstigeren Ratenkredit zurückgreifen, wenn absehbar ist, dass der Dispokredit dauerhaft in Anspruch genommen wird.

Die Kündigung des Dispokredits

Als Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung sind 30 Tage vorgesehen. Eine fristlose Kündigung des Dispos durch die Bank ist nur aus besonders wichtigem Grund möglich. Wichtige Gründe nach dem AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute) sind zum Beispiel eine wesentliche Verschlechterung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse, oder eine Kontopfändung gegen den Kontoinhaber. Die geschuldeten Beträge werden in diesem Fall sofort nach Kündigung des Kredit fällig!

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Quelle: kreditaktuell.com