Kfz Versicherungen - hohe Kosten vermeiden
Jeder Autobesitzer muss eine Kfz Haftpflichtversicherung abschließen und kann zusätzlich eine Kaskoversicherung wählen. In jedem Fall sollten Sie sich möglichst schon vor dem Autokauf detailliert mit Kfz Versicherungen beschäftigen. Entscheiden Sie sich uninformiert für ein Angebot, können enorme Kosten auf Sie zukommen. Denn die Preise und Leistungen der Tarife gehen stark auseinander.
Kfz Haftpflicht Unfälle geschehen oft überraschend. Ebenso überraschend sind häufig die Kosten, die Sie als Verursacher tragen müssen. Entsteht durch Ihr Verschulden einem Dritten ein Schaden im Straßenverkehr, müssen Sie in voller Höhe dafür aufkommen. Dabei kann es sich um folgende Schadensarten handeln: Sachschäden (z. B. Instandsetzung des Fahrzeugs des Unfallgegners), Vermögensschäden und Personenschäden (z. B. Invaliditätsrente). Durch solche Schäden können Kosten in Millionenhöhe entstehen, die die Kfz Haftpflichtversicherung übernehmen kann. Somit kann sie Ihnen und Ihrem Unfallgegner enorme finanzielle Belastungen ersparen. Die Folgen für Sie als Verursacher sowie für den Geschädigten können sonst gravierend sein und sich über viele Jahre erstrecken.
Kfz Teilkasko und Vollkasko Die Kfz Kaskoversicherungen sind freiwillig und dienen der Absicherung Ihres eigenen Autos. Die Teilkasko deckt zahlreiche Risiken ab, unter anderem viele Schäden durch: Unwetter, Marderbiss, Kurzschluss, Brand und Explosion und Diebstahl.
Die Vollkasko deckt die Leistungen der Teilkasko und außerdem unter anderem folgende Schäden ab: Vandalismus und Unfallschäden am eigenen Auto (auch selbst verschuldete)
Vergleichen und Wechseln Häufig spart man mit einem Tarifwechsel mehrere hundert Euro pro Jahr und erhält sogar bessere Leistungen. Daher sollten Sie in jedem Fall Angebote vergleichen und gegebenenfalls die Versicherung wechseln. Die Kündigung einer Kfz-Versicherung muss in der Regel am 30.11. beim Anbieter eingegangen sein, wenn Sie ab 01.01. bei einem anderen Unternehmen versichert sein möchten. Zu jedem Zeitpunkt wechseln können Sie nach einer Beitragsanhebung, einem Fahrzeugwechsel und einem Schadensfall. Das Kündigungsschreiben muss dann vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung dem Anbieter vorliegen. "